Wir habens ja gerne wohnlich. So gehts auch Wagonpatron Peter Spuhler jedes Mal, wenn er nach St.Moritz kommt und beim geschäftlich-träumerischen Hinausblicken über den See nicht von anderen Hotelgästen belästigt werden will. Darum hat er sich 2017 das Luxus-Chalet «Chesa Sül Spelm» (deutsch: Haus auf dem Felsen) gekauft, eine AG mit ihm als einzigem Aktionär eingetragen und sich zum Exklusivmieter ernannt. Dann hat er das stattliche Gehütt mit Baujahr 1870, das einst der Familie Opel gehörte, sanieren lassen. Für 10 oder sogar «mindestens 15» Millionen Franken – je nach Quelle. Fortan glaubte er, es als Geschäftshaus verbuchen zu dürfen. Weil eben: geschäftliches Träumen und gelegentliches E-Mail-Checken auf dem Tablet etc. Ein Schelm, wer jetzt denkt, hier sei es bloss um Steuertrickserei gegangen.
Doch zu diesem Schluss ist jetzt letztinstanzlich das Bundesgericht gekommen: Bei Sanierungen von Geschäftsgebäuden dürfen in der Schweiz Vorsteuerabzüge geltend gemacht werden, sofern eine geschäftliche Tätigkeit nachgewiesen wird. Genau das hat Spuhler probiert und von der eidgenössischen Steuerverwaltung die Mehrwertsteuer zunächst auch zurückerstattet bekommen. Doch dann bemerkten die Behörden ihren Fehler und forderten das Geld zurück. Spuhler hat seine Beschwerde dagegen vor Bundesgericht gezogen und obendrein verlangt, dass das Urteil vollständig anonymisiert publiziert werde. Da hat der Schelm vom Spelm nun doppelt Pech gehabt. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde wie seinen Anonymisierungswunsch ab.
Ist ja nochmals gut gegangen, denkt sich da unsereins im Sinne des Gemeinwohls, schaut dann aber etwas wehmütig über den weit weniger idyllisch gelegenen Quartiertümpel und träumt davon, vielleicht doch selber einmal in den Genuss von lukrativen Gesetzeslücken und Buchhaltungskniffs zu kommen, die sonst nur den Reichen offenstehen. Aber wer soll sich die Instrumente dazu ausdenken? Für das langersehnte Krankenkassenprämienhinterziehungstool oder das Vehikel zur Umgehung unanständig überteuerter Wohnungsmieten gibts bislang weder einen HSG-Lehrstuhl noch einen OST-Studiengang.
Übrigens: Peter Spuhler hat seine Mehrwertsteuerschulden über 865’000 Franken längst zurückbezahlt – gleichzeitig mit der Einreichung seiner Beschwerde. Und in seiner grenzenlosen Grosszügigkeit hat er jetzt mitteilen lassen, dass er das Bundesgerichtsurteil akzeptieren werde. Muss er wohl auch. Vor der nächsthöheren Instanz wird er sich gegebenenfalls erst post mortem verantworten müssen.